Ihre Kosten bei einem Immobilienverkauf

Je nachdem, ob Sie einen Makler einsetzen oder nicht, variieren die anfallenden Kosten beim privaten Hausverkauf. Grundsätzlich gilt: Bei Beauftragung eines Maklers können Sie als Verkäufer bares Geld sparen, denn er erledigt nicht nur viele der anstehenden Aufgaben für Sie, sondern trägt dabei auch einen Großteil der Kosten. Und: der Makler wird in der Regel vom Käufer bezahlt.

1. Wertgutachten

In einem Wertgutachten ermittelt ein Gutachter bzw. Sachverständiger den Verkehrswert Ihres Hauses. Die Kosten des Gutachtens liegen bei etwa 0,5% des ermittelten Verkehrswerts, bei 300.00 Euro also bei rund 1.500 Euro. Ein Wertgutachten ist kein Muss für den Verkäufer, ein Makler kann für Sie eine qualifizierte Bewertung kostenfrei vornehmen.

2. Energieausweis

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz des gesamten Wohngebäudes und ist unabdingbar für den Hausverkauf. Ein Energiepass darf nur von qualifizierten Experten wie Architekten, Bautechnikern oder ausgebildeten Energieberatern ausgestellt werden und kostet je nach Größe des Gebäudes und der Berechnungsmethode zwischen 150 und 500 Euro. Ein Makler wird den Energieausweis bei Beauftragung kostenfrei erstellen.

Die Energieausweis-Pflicht wurde seit Mai 2014 verschärft. Schon in der Immobilienausschreibung müssen alle Angaben aus dem Energieausweis aufgelistet werden. Kommt es zum Vertragsabschluss, muss dieser dem Käufer unmittelbar ausgehändigt werden. Wird er nicht vorgelegt, begeht der Verkäufer eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld von bis zu 15.000 Euro belangt werden.

3. Grundbuch

Zu den erforderlichen Unterlagen für einen Hausverkauf zählt auch ein Grundbuchauszug. Dieser kostet 10 bis 18 Euro Schreibgebühr. Die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch zahlt der Käufer. Der Verkäufer trägt jedoch die Kosten für die Löschung einer evtl. eingetragenen Grundschuld bzw. Hypothek im Grundbuch. Diese richtet sich nach der Höhe des Eintragungswerts, bei 300.000 Euro sind es bspw. rund 500 Euro Gebühren. Diese können halbiert werden, wenn Sie sich mit dem Käufer auf eine Abtretung einigen können. Der Kostenanteil des Grundbuchamtes ist in den Notarkosten bereits enthalten.

4. Notar

Ohne einen Notar kann kein Hausverkauf stattfinden, denn erst durch seine Beglaubigung wird der Verkauf rechtskräftig. Die Notarkosten trägt der Käufer. Sie setzen sich aus Auslagen und Gebühren zusammen und betragen etwa 1,5 % des Verkaufspreises.

Unser Tipp: Sie sollten dem Käufer die Wahl und Beauftragung des Notars überlassen. So trägt dieser die vollen Notarkosten, auch wenn er vor dem Notartermin vom Kauf zurücktritt.

5. Grunderwerbsteuer

Beim Verkauf eines Grundstücks wird Grunderwerbsteuer fällig. Je nach Bundesland beträgt diese zwischen 3,5 % und 6,5% des Kaufpreises. Im Kaufvertrag wird meist geregelt, dass diese Kosten der Käufer trägt. Sollte dieser die Grunderwerbsteuer jedoch nicht fristgerecht entrichten, hat das Finanzamt das Recht, den Verkäufer zur Zahlung aufzufordern.

6. Vermarktung

Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie muss diese verkaufsfördernd vermarktet werden. Inserate auf reichweitenstarken Online-Portalen wie immobilienscout24 kosten ab 100 Euro monatlich. Anzeigen in Tageszeitungen kosten je nach Größe, Auflage und Verbreitungsgebiet ab 150 Euro pro Erscheinungstag. Die Kosten für die Vermarktung wird ein Makler komplett übernehmen.

6. Vorfälligkeitsentschädigung der Bank

Falls Sie durch den Hausverkauf einen Kredit bei der Bank vorzeitig ablösen möchten, fallen je nach Darlehensvertrag Vorfälligkeitsgebühren an. Diese entschädigen die Bank für entgangene Zinsen und liegen in der Regel bei 1% der Restschuld.

7. Spekulationssteuer

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Immobilie zwischen dem Zeitpunkt des Ankaufs und dem Verkauf eine Wertsteigerung vollzieht. Diese ist steuerpflichtig, wenn Sie die Immobilie während der letzten drei Jahre nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben (sie z.B. vermietet hatten) und der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren erfolgt. Dabei wird die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis (abzüglich evtl. Kosten im Rahmen des Verkaufs) mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Bei einer angenommenen Differenz von 50.000 Euro und einem Steuersatz von 35% wären dies also 17.500 Euro. Es lohnt sich daher, die 10-Jahres-Frist wenn irgend möglich abzuwarten. Ein Makler darf zwar nicht steuerberatend tätig werden, kann aber mit Ihnen die steuerlich relevanten Aspekte eines Hausverkaufs besprechen.

8. Kosten des Hausverkaufs als Werbungskosten absetzen

Einige Kosten des Hausverkaufs können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen und damit unmittelbar Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Dazu zählen z. B. die Kosten für Anzeigen. Nicht zu den Werbungskosten gehören Notarkosten oder Maklerprovisionen.